[Bistum Trier, ADFC, ADAC, Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)] German Road Safety – Verkehrsregeln für Fahrradfahrer in verschiedenen Sprachen – PDFs zum Download, fremdsprachige Apps für Refugees

Ob es die gerade in den Herbst- und Wintermonaten selbstreferentiellen multi-nationalen und multi-kulturellen ‚Vorbilder‘ und inzwischen mit gespendeten Fahrrädern ausgestatteten der Mitgeflüchteten waren, wenig vorbildliche ‚einheimische‘ Studentinnen und Studenten oder die verwirrenden(!) Ampeln (mit grünem Fußgänger und grünem Fahrradpiktogramm) an zusätzlich geschützten Fußgängerüberwegen gerade z.B. im Umfeld der Erstaufnahmestelle (in Trier: Afa Lux) oder die Notwendigkeit, dass AutofahrerINNen ohnehin vor dem einfädeln in den Kreisverkehr am Nells Park (Trier: Afa Dasbachstraße) ohnehin halten müssen? Wie dem auch sei: Es gibt wohl nichts auf der Welt, was trotz vermeintlich eindeutiger (Bild-)Sprache (hier: Fußgänger auf blauem Grund) nicht auch anders interpretiert werden könnte. Noch ehe die einheimische Bürgerschaft durch gelebtes Vorbild mit dem Startschuß zu ‚Saar Pedal‘ und ‚Happy Mosel‘ es vorbildlich vorfahren konnte, kam es am Freitag zu einem schweren Unfall einer Neubürgerin auf einem FUSSGÄNGERÜBERWEG radelnd und einer Alt-Bürgerin in ihrem Wagen, wohlbehütet. Die Neubürgerin, die neue Freiheit wohl genießend nicht mal mehr ein Kopftuch tragend, geschweige denn einen schützenden Helm vom Auto angefahren, überschlug sich und zerschlug beim Aufprall die Frontscheibe des PKW, kam mit Gehirnerschütterung und weiteren nicht unerheblichen Verletzungen – Glück im Unglück – ins nahe gelegene Krankenhaus. Unter dem Eindruck dieses (örtlichen) gegebenen Anlasses stelle ich hier – sowohl als Tagesbeitrag als auch als Materialien SPECIAL – (z.T. nochmals) alle zur Zeit verfügbaren bzw. angekündigten Materialien (PDF-Dateien zum Abspeichern und Ausdrucken)und Apps der Hauptprotagonisten (Bistum Trier, ADAC, ADFC, Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)) nochmals ein, damit nun wirklich bei jeder Anlaufstelle für Refugees, also in jedem Ausländeramt, Welcome Café, Büro des Migrantenbeirats, Heim für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge,, etc., wenn schon nicht als Hand-Out, dann wenigstens als HANG-Out zur Kenntnisnahme und Verinnerlichung. Ich erinnere dabei ausdrücklich an das Urteil des Landgerichts Frankenthal http://verbraucherrecht.wirblogger.de/2010/12/09/lg-frankenthal2-s-19310wer-radfahrenderweise-einen-fusgangeruberweg-uberquert-wird-vom-schutzbereich-eines-fusgangeruberweges-nicht-erfasst/ von 2010 Urteil vom 24.11.2010 (2 S 193/10), das extra offen ließ, dass durchaus im Einzelfall die Fahrradfahrerin (statt Fahrradschieberin) die Alleinschuld treffen kann, sie somit nicht nur durch 50:50-Regelung auf ihren eigenen Gesundheitsschäden/-kosten sitzenbleiben kann, sondern durchaus für Schäden am ‚gegnerischen‘ Fahrzeug bzw. für (bleibende) gesundheitliche Schäden und Beeinträchtigungen in die Haftung genommen werden kann.

Der Pressesprecher des LG Frankenthal (S. 24) seinerzeit: „Ich möchte auf das Urteil deshalb aufmerksam machen, weil es eine weit verbreitete und ständig zu beobachtende Unsitte ist, dass Radfahrer Fußgängerüberwege radfahrend (nicht schiebend) benutzen und glauben, dabei auch noch im Recht zu sein. Auf diese weit verbreitete rechtliche Fehleinschätzung sollte daher in der Öffentlichkeit einmal wieder hingewiesen werden, wofür ich das Urteil zum Anlass nehme. Radfahrer haben unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit anders als Fußgänger auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Vielmehr müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben. Wollen sie radfahrend den Fußgängerüberweg überqueren, sind sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.“

[An die hämischen Bemerkungen von interessierter Seite über mangelhafte Integration und Respektierung hiesiger (Verkehrs-)Regeln – wenn auch zum eigenen (Gesundheits-)Schaden – wollen wir erst gar nicht denken.]

KG Berlin SVR 2005 Heft 9, 345
1. Auch Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg benutzen.
2. Steigt der Radfahrer ab und überquert er den Fußgängerüberweg, indem er mit einem Fuß auf der Pedale „rollert“, genießt er das Vorrangrecht des § 26 StVO.
OLG Düsseldorf
Auch Radfahrer genießen grundsätzlich auf Fußgängerüberwegen den Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr, sofern für diesen trotz der Geschwindigkeit des Radfahrers rechtzeitig erkennbar ist, daß der Radfahrer die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg überqueren will.“

Auch hier gilt natürlich der alte (weltweite) Rechtsgrundsatz: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!“ (Insoweit wird am Ende des Beitrages auch noch auf die vielfältigen Materialien und Apps verwiesen, über die sich aus Deutschland kommende Auslandsurlauber tunlichst vor Reiseantritt (andere Regeln, Promillegrenzen, Strafen und Strafhöhen!) kundig machen sollten. (siehe ganz unten)

Informationsmaterial zum Download

medium_Verkehrssicheres_Fahrrad_72_dpihttp://www.germanroadsafety.de/#app

Verkehrsregeln für Fahrradfahrer in verschiedenen Sprachen

Damit sich Flüchtlinge mit dem Fahrrad im Verkehr besser zurecht finden, finden Sie hier die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer in Deutschland in verschiedenen Sprachen. Zum Weiterleiten, Ausdrucken, Verteilen …

Hinweis: um die Dateien in Broschürenform drucken zu können, müssen diese zunächst abgespeichert werden.

Radfahren und Verkehrsregeln für Alle

22.10.15
Kategorie: Aktuelles

Bildquelle: ADFC Mönchengladbach/IDFotowerkstatt

Im Rahmen der ADFC Flüchtlingsarbeit, die zum größten Teil im Radfahrschulbereich stattfindet, wurden die wichtigsten Regeln im deutschen Straßenverkehr für Radfahrer zusammengestellt und in mehrere Zielsprachen übersetzt. Entstanden sind bisher sechs Faltblattversionen, die inzwischen das Interesse vieler Städte und Gemeinden geweckt haben.

Die Basisarbeit stammt von der Arbeitsgruppe Asyl des ADFC München. Sie erarbeitete die ersten fünf Sprachversionen Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi und Französisch und stellte diese zur Verfügung. Für den ADFC Mönchengladbach erarbeitete daraufhin Peter Beckers mit Unterstützung eines Flüchtlings eine weitere, sechste Fassung in albanischer Sprache. Die ADFC-Ortsgruppen in Düsseldorf und dem Rhein-Kreis Neuss haben sich beteiligt und einen Teil der druckfrischen Faltblätter übernommen.

Mehr Informationen zur Arbeitsgruppe Asyl des ADFC München

Mehr Informationen zur Initiative des ADFC Mönchengladbach

Download der Faltblätter:

Flyer Verkehrsregeln

Albanisch Französisch
Arabisch Italienisch
Deutsch Russisch
Englisch Spanisch
Farsi Tigrinja

German Road Safety: DVR koordiniert Verkehrssicherheitsarbeit für Flüchtlinge und Zugewanderte

Mehrsprachige Internetseite, Smartphone-App und Printmedien in Vorbereitung

Bonn – Das Thema Flüchtlinge beschäftigt bundesweit auch die Akteure in der Verkehrssicherheitsarbeit. Viele Verkehrsregeln in Deutschland sind für die ankommenden Menschen neu oder bestimmte Situationen im Straßenverkehr gestalten sich anders als im Herkunftsland. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) entwickelt deshalb mit Unterstützung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zwei Printmedien sowie eine Internetseite und eine Smartphone-App unter dem gemeinsamen Titel „German Road Safety“.

Ziel ist es, dass Flüchtlinge die wichtigsten Verkehrszeichen kennen, elementare Verkehrsregeln anwenden und sich somit sicherer auf Straße, Rad- oder Fußwegen bewegen können. Während die App für Apple iOS und Android die wichtigsten Verkehrsregeln anschaulich näherbringt, wird die Internetseite www.germanroadsafety.de bestehende Angebote von DVR-Mitgliedern zu diesem Thema bündeln und Praxishilfen für Multiplikatoren anbieten.

Bereits jetzt sind dort zwei deutschsprachige Broschüren zum Download hinterlegt, die in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) entwickelt wurden. Sie illustrieren in leicht verständlicher Sprache die wichtigsten Regeln beim Zufußgehen, Fahrradfahren, Fahren mit dem Pkw oder mit Moped/Motorrad und bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Die Broschüren erscheinen ab Frühjahr 2016 auch in den Sprachen Deutsch/Englisch/Arabisch, Deutsch/Farsi beziehungsweise Dari/Paschtu, Deutsch/Französisch/Tigrinisch und Deutsch/Albanisch/Kurdisch und können dann über die Internetseite kostenlos bestellt werden.

Verkehrsregeln für Radfahrer – Download als PDF

German Road Safety

Compact Guide

– traffic rules, advice, information… –

Tools for Activities

– teaching materials, publications, posters… –

Kostenlose App für das Autofahren im EU-Ausland: Übersicht über alle wichtigen Verkehrsregeln für Autofahrer

Eine von der EU-Kommission entwickelte, kostenlose App gibt nun Aufschluss über die jeweiligen Verkehrsregeln, wenn Sie im EU-Ausland auf Urlaubs- oder Geschäftsreise sein sollten. Sie ist für iPad und iPhone, Google Android und Windows Phone verfügbar und steht in 22 Sprachen zum Download bereit.

Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte die Idee hinter der App: „Mit dem Auto ins Ausland zu reisen ist so einfach, dass viele Menschen dabei vergessen, dass in der EU unterschiedliche Verkehrsregeln und Verkehrszeichen gelten“

Quelle: http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/eu_nachrichten/eu_nachrichten_12_2014web.pdf

App: http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm

EU-Kommission veröffentlicht App zu Verkehrsregeln

25.06.2014 15:14 Uhr Leo Becker

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Die kostenlose App liefert Informationen zu den verschiedenen Verkehrsvorschriften in europäischen Ländern. Sie ist für iOS, Android und Windows Phone erhältlich.

Länder und Verkehrsregeln in der EU-App
Länder und Verkehrsregeln in der EU-App Vergrößern
Bild: Entwickler

Mit einer eigenen App informiert die Europäische Kommission über die unterschiedlichen Verkehrsregeln der Länder.

Ins Ausland fahren“ liefert unter anderem Informationen zu spezifischen Geschwindigkeitsbegrenzungen, zur Promillegrenze, über die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer und zu Plicht-Sicherheitsausrüstungen wie Verbandskasten und Warnwesten.

Auch die Helmpflicht für Motorrad- und Radfahrer wird berücksichtigt. Die App solle damit zur Risikominderung beitragen, betont die EU-Kommission.

Ein integriertes Quiz fragt die Regeln ab und ein Memory-Spiel soll für Unterhaltung auf langen Autofahrten sorgen. Die App ist kostenlos für iOS, Android und Windows Phone erhältlich. (lbe)

Ins Ausland fahren

App der EU mit Verkehrsregeln in Europa

Eine kostenlose App der Europäischen Kommission informiert Autofahrer und Motorradfahrer über Verkehrsregeln in den EU-Ländern. Die App gibt's für Android, iOS und Windows Phone.

Foto: Shutterstock – MarclSchauer

Eine kostenlose App der Europäischen Kommission informiert Autofahrer und Motorradfahrer über Verkehrsregeln in den EU-Ländern. Die App gibt’s für Android, iOS und Windows Phone.

Wie schnell darf man in Frankreich auf Landstraßen fahren? In welchen Ländern gehört ein Feuerlöscher zur notwendigen Sicherheitsausrüstung im Auto? Die kostenlose deutschsprachige App „Ins Ausland fahren“ der Europäischen Kommission informiert Urlauber püntlich zur anstehenden Urlaubssaison über die Verkehrsregeln in den EU-Ländern.

Die App für Android, iOS und Windows Phone informiert über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Promillelimits und weiteren Regeln etwa zur Nutzung des Mobiltelefons und welche Sicherheitsausrüstungen wie Warnwesten vorgeschrieben sind.

Kleine Extras: Ein Quiz über die Verkehrsregeln in den einzelnen Ländern sowie ein Memoryspiel.

Download der App „Ins Ausland fahren“

Beachten Sie bei der Android-Version: Die App erfordert zahlreiche Berechtigungen wie den Zugriff auf das Mikrofon und das Abrufen des Telefonstatus.

Übrigens: Sämtliche Verkehrsregeln lassen sich auch direkt auf der Webseite der Europäischen Kommission abrufen.

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2 Antworten zu [Bistum Trier, ADFC, ADAC, Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR)] German Road Safety – Verkehrsregeln für Fahrradfahrer in verschiedenen Sprachen – PDFs zum Download, fremdsprachige Apps für Refugees

  1. hartmann_schule@yahoo.de schreibt:

    Hallo ??, vielen Dank für Ihren Newsletter! Das ist ein großartiger Service für ehrenamtliche Helfer wie ich es bin! Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass die Links am Ende der Mail unten nicht (mehr) zugänglich sind. Mit freundlichen Grüßen, Ralf Hartmann

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